AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der c&H Ausbildungsmedien Distribution GmbH
 
1. Geltungsbereich
1.1. Sämtliche Aufträge, Lieferungen und Leistungen erfolgen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen hiervon bedürfen der schriftlichen Vereinbarung. Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Abnehmer und Lieferanten sind, gleich ob sie den unseren entgegenstehen oder nicht, ohne unsere ausdrückliche Zustimmung für uns unverbindlich.
 
1.2. Unsere AGB können Sie gerne anfordern.
 
2. Angebot, Preise und Vertragsabschluss
2.1. Angaben in Angeboten und beigefügten Unterlagen verstehen sich freibleibend. Für Angaben in nicht selbst erstellten Unterlagen wird keine Gewähr übernommen. Nicht im Angebot enthaltene Leistungen werden gesondert berechnet. Alle Angaben in selbst erstellten Dokumenten wie Angeboten, Preislisten oder Rechnungen verstehen sich vorbehaltlich Änderungen, Irrtümern und Druckfehlern.
 
2.2. In Rechnung gestellte Preise richten sich nach der jeweils gültigen Preisliste und verstehen sich freibleibend, soweit nicht anders gekennzeichnet in Euro. Durch Verpackung, Lieferung, Versicherung oder Versand entstehende Kosten werden gesondert berechnet.
 
2.3. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Laufzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend eingetretenen Kostenänderungen, insbesondere auf Grund von Tarifverträgen oder Material- bzw. Herstellerpreisänderungen, zu erhöhen oder herabzusetzen. Üben wir dieses Recht aus, so steht dem Besteller ein Vertragslösungsrecht (Kündigungs- oder Rücktrittsrecht) zu.
 
2.4. Vertragsabschlüsse mit uns bedürfen zu ihrem Zustandekommen der schriftlichen Form. Bei Bestellungen die sofort ausgeliefert werden, wird eine getrennte schriftliche Auftragsbestätigung gegenüber unseren Abnehmern durch Ablieferung der bestellten Ware ersetzt. Spätestens mit der Annahme der Ware erklärt sich der Abnehmer auch mit der Geltung unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden.
 
2.5. Für den Vertragsinhalt sind die beiderseitigen schriftlichen Erklärungen maßgebend. Ist ein Vertrag geschlossen worden, ohne daß solche Erklärungen vorliegen, so ist entweder die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferers, oder, falls eine solche nicht erfolgt ist, der schriftliche Auftrag des Bestellers maßgebend.
 
3. Leistungsfrist, Gläubiger- und Schuldnerverzug
3.1. Als Leistungszeitpunkt ist der im jeweiligen Vertrag angegebene Zeitpunkt bzw. Zeitraum entscheidend. Die Leistungsfrist verlängert sich angemessen, wenn sich die Leistung aus unvorhergesehenen Umständen verzögert, unabhängig davon, ob diese Umstände bei uns oder bei einem anderen Unternehmen aufgetreten sind.
 
3.2. Verzögert sich unsere Leistung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, hat der Besteller die sich hieraus ergebenden Kosten nach Aufwand zu tragen. Nach Ablauf einer dem Besteller mitgeteilten Frist sind wir berechtigt, anderweitig über den Leistungsgegenstand zu verfügen.
 
3.3. Wird die Lieferung aus unserem Verschulden verzögert, so kann der Besteller nach Ablauf einer von uns aufgegebenen Nachfrist von 6 Wochen vom Vertrag zurücktreten. Die Nachfrist beginnt mit dem Eingang der Mitteilung an uns. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
 
3.4. Höhere Gewalt berechtigt uns, unsere Leistung für die Dauer der Behinderung und einer anschließenden Anlaufzeit hinauszuschieben oder, wenn sie uns die Leistung unmöglich macht oder wesentlich erschwert, kostenfrei vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten Als höhere Gewalt gelten auch Streiks, Ausfall der Telekommunikation, unvorhersehbare Betriebsstörungen beim Produzenten oder Lieferanten, Rohstoffverknappungen oder unvorhersehbare Ausfälle bei unserer eigenen Auslieferung. Unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche kann der Abnehmer in diesen Fällen von uns die Erklärung verlangen, ob wir vom Vertrag zurücktreten oder innerhalb angemessener Zeit liefern wollen. Erklären wir uns nicht, so kann der Abnehmer zurücktreten.
 
3.5. Lieferung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, per Post oder UPS gegen Rechnung oder Nachnahme. Rechnungsbeträge sind, soweit nicht anders vereinbart und durch uns schriftlich bestätigt, 14 Tage nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nach, sind wir berechtigt, auf den Rechnungsbetrag Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Darüber hinaus bleibt die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens vorbehalten. Für jede Mahnung werden Mahngebühren in Höhe von mindestens Euro 2,50 berechnet.
 
3.6. Nehmen wir Schecks oder Wechsel entgegen, so geschieht das zahlungshalber. Die sich aus dem Vertrag ergebenden Forderungen gelten erst dann als getilgt, wenn der von Rückgriffansprüchen unbelastete Gegenwert unserem Bankkonto gutgebracht wurde. Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers.
 
4. Eigentumsvorbehalt, Erfüllungsort
4.1. Die von uns an den Abnehmer gelieferten Waren stehen, so lange wir aus der Geschäftsverbindung Geldforderungen gegen den Abnehmer haben, unter unserem Eigentumsvorbehalt. Im Falle der Verbindung oder Verarbeitung der Ware erwerben wir anstelle unseres bisherigen Alleineigentums, sofern es untergehen sollte, in Höhe des Wertanteils unserer Ware, Miteigentum an dem neu entstandenen Gegenstand. Außerdem überträgt uns der Abnehmer schon jetzt seine dabei entstehenden Eigentumsrechte und verpflichtet sich, den neu entstandenen Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt unentgeltlich zu verwahren.
 
4.2. Der Käufer, sofern er bei c&H als Wiederverkäufer registriert ist, ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer hiermit im voraus an uns ab, und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschl. MWSt). Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Käufer weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt.
 
4.3. Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Versenden wir auf Verlangen des Käufers die Ware an einen vom Käufer benannten Ort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald wir die Ware der zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Firma übergeben haben. Die mit dem Versand zusammenhängenden Kosten, inkl. Versicherung, sind vom Käufer zu tragen.
 
5. Rückgaberecht, Gewährleistung und Haftung
5.1. Der Besteller, sofern Endkunde bzw. Verbraucher, kann von seiner Bestellung zurücktreten, wenn er die Ware binnen einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Ware an uns zurücksendet. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des schriftlichen Rücknahme-verlangens per Post oder Fax an die c&H Ausbildungsmedien Distribution GmbH, Traberhofstraße 12, 83026 Rosenheim, Fax: 08031/61666-78.
 
5.2. Ein Rückgaberecht besteht nicht bei versiegelter bzw. verschweißter Ware sofern die Verschweißung bzw. Versiegelung geöffnet oder beschädigt wurde.
 
5.3. Bei etwaiger Falschlieferung von Produkten ist ein Umtausch der Produkte nur möglich, wenn das Produkt nicht geöffnet wurde, Verpackung und Inhalt vollständig sind und die angebrachte Versiegelung unversehrt ist.
 
5.4. Selbst nach dem heutigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Software/Hardware so zu erstellen, daß sie in allen Konfigurationen und Anwendungen absolut fehlerfrei arbeitet. Gegenstand unserer AGB ist daher nur eine im Sinne der jeweiligen Beschreibung und Benutzungsanleitung grundsätzlich brauchbare Software/Hardware.
 
5.5. Sollten Datenträger fehlerhaft sein, so kann der Erwerber Ersatzlieferung nur binnen zwei Monaten ab Lieferung (Rechnungsdatum) verlangen. Die Rückgabe der Datenträger, der Originalverpackung und des Begleitmaterials sowie das Vorlegen der Rechnung oder einer Kopie davon sind Voraussetzung für die Ersatzlieferung.
 
5.6. Mängel, der vom Abnehmer bei uns gekauften Ware, die bei sachgemäßer Untersuchung ohne weiteres erkennbar sind, müssen innerhalb von zwei Wochen nach der Ablieferung der Ware an den Abnehmer schriftlich angezeigt werden. Mängel, die bei der Untersuchung nicht erkennbar sind, sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu melden. Bei begründeten Mängeln hat der Käufer im Zweifel nur einen Anspruch auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach unserer Wahl.
 
5.7. Garantiefälle werden im Rahmen der Garantiebestimmungen der Hersteller abgewickelt. Auf Fremdprodukte kann generell keine weitergehende Garantie als die der Hersteller geboten werden. Im übrigen gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von 6 Monaten.
 
5.8. Gewährleistung für Transportschäden besteht nicht. Die Ware wird ordnungsgemäß verpackt und zu Lasten des Bestellers versichert. Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Ist die Ware vom Besteller abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Besteller über. Die Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der aufgetretene Mangel im ursächlichen Zusammenhang mit unsachgemäßer Behandlung der Ware durch den Käufer oder von ihm beauftragte Dritte steht oder auf Nichteinhaltung der in der Betriebsanleitung vorgeschriebenen Wartungshinweise zurückzuführen ist. Das gleiche gilt, wenn das Produkt ganz oder teilweise in einer vom Hersteller oder uns nicht genehmigten Art verändert worden ist oder der Mangel durch falsche Installation entstanden ist.
 
5.9. Eine Haftung für die Brauchbarkeit der gelieferten Ware zu einem bestimmten Zweck wird nicht übernommen. Dies gilt auch, wenn dem Käufer Ratschläge über die Warenverwendung erteilt wurden.
 
5.10. Alle weiteren Ansprüche, insbesondere Ersatzansprüche für mittelbare oder unmittelbare Schäden, auch für Drittschäden oder für Schäden die an anderen Gegenständen entstanden sind, werden, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Das gilt auch für Schäden an Datenbeständen.
 
5.11. Soweit wir für den jeweiligen Schaden haften, wird die Haftung auf das Zehnfache des Auftragswertes, jedoch maximal 25.000,00 Euro, begrenzt.
 
6. Rechtsgrundlage und Gerichtsstand
Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten und juristischen Personen für alle mit uns entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Rosenheim. Auch bei Geschäften mit Auslandsberührungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
 
7. Unwirksamkeit von Klauseln
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so treten an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung beiderseitiger Interessen am nächsten kommt. Die anderen Bestimmungen werden durch die Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Klauseln nicht berührt.
 
Stand: Mai 2011
 
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